Auftrittsförderung für professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker in den Jazzclubs in Baden-Württemberg
Im Haushaltsjahr 2017 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Fördermittel für eine Auftrittsförderung von Jazzmusikerinnen und -musikern in den Jazzclubs von Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Anträ- ge sind an den Jazzverband Baden-Württemberg zu richten, der die Förderung im Auftrag des Landes Baden-Württemberg abwickelt.
Es handelt sich um eine Künstlerförderung zur Unterstützung der badenwürttembergischen Jazzszene innerhalb vom Land Baden-Württemberg. Die Förderung beinhaltet die Aufstockung der Künstlergagen.
Voraussetzungen für die Fördermöglichkeit im Einzelnen sind:
- Für einen Auftritt erhält eine Solistin/ ein Solist ein Mindesthonorar von 180 € netto.
- Für einen Auftritt erhält jedes Mitglied des Ensembles ein Mindesthonorar von 180 € netto, bei Ensembles ab 9 Mitgliedern erhält das Ensemble ein Gesamthonorar von mindestens 1.500 €.
- Die Anzahl der Konzerte je Veranstalter/Jahr, für die Förderung beantragt wird, ist kleiner/gleich 30.
- Für die Auftritte werden vom Veranstalter die Beiträge an die Künstlersozialkasse abgeführt.
- Jazzmusikerinnen und -musiker müssen ihren steuerlichen Sitz in BadenWürttemberg haben.
- Weitere Informationen und Antragsformulare finden sich auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg unter http://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen.